Pferdehaftpflichtversicherung  – was ist das überhaupt und benötige ich eine? 

Haftpflichtversicherung Pferd

Schnell ist der Mädchentraum erfüllt und man hat den Kaufvertrag für einen neuen vierbeinigen Gefährten unterschrieben. Doch jetzt fangen die großen Fragen erst an – was muss noch alles beachtet werden? Welche Versicherungen brauche ich? 

Nicht im ersten Gedankengang kommen viele auf das Wort Pferdehaftpflichtversicherung, doch dieses ist eigentlich eines der Grundlagen für einen Pferdebesitzer. Ähnlich wie bei einem kleineren felligen Familienmitglied kann es im Ernstfall schnell sehr teuer werden, denn ein Fluchttier bleibt nun mal ein Fluchttier, egal wie brav oder gut erzogen das Tier auch erscheint. Nicht selten liest man, dass ein Pferd den Reiter abgeworfen hat und auf eine vielbefahrene Straße läuft sowie dort teils schwerwiegende Unfälle mit Personenschäden verursacht. Nun hat jedoch das Tier selbst keine Versicherung, sondern jeder Tierhalter haftet für jegliche Schäden die sein Tier anrichtet (egal ob Sach- oder Personenschäden) – hierfür kann eine gute Versicherung essentiell sein! 

Was genau ist eine Pferdehaftpflichtversicherung und was deckt sie ab? 

Eine Pferdehaftpflichtversicherung ist eine Versicherung die für Schäden aufkommt, die das Pferd an Sach- oder Personenschäden verursacht. Besteht eine solche Versicherung nicht, haftet der Pferdehalter mit seinem Privatvermögen und Einkommen. 

Üblicherweise bieten gängige Pferdehaftpflichtversicherungen einen Leistungsumfang für die folgenden Punkte an:

  • Teilnahme an Reitsportveranstaltungen (häufig sind Rennen nicht mitversichert)
  • Flurschäden 
  • Reit- und Kutschrisiken
  • Fremdreiter
  • Reitbeteiligung
  • Mietsachschäden – z.B. entstehende Schäden an den gemieteten Stallungen, Reithallen, etc. 
  • Schäden an gemieteten oder geliehenen Pferdetransportern 
  • (Un-)gewollter Deckakt

Wieso benötige ich eine zusätzliche Pferdehaftpflichtversicherung?

Pferde sind nicht in herkömmlichen Versicherungen eingeschlossen und im Falle eines Schadens kann es schnell sehr teuer werden, besonders wenn Personen zu Schaden kommen. Hinzu kommt, dass üblicherweise die Stallungen nach einem Nachweis einer Pferdhalterhaftpflichtversicherung für das einzustallende Tier fragen und ohne diesen, die Vermietung einer Box verweigern.  

Worauf sollte man bei einem Abschluss achten? 

Der Markt ist voll von Pferdehaftpflichtversicherungen und schnell verliert man den Überblick. Trotz alledem gibt es einige Punkte, auf die man unbedingt achten sollte:

  • Deckungs- bzw. Versicherungssumme: diese sollte so hoch wie möglich gewählt werden. Vor allem im Falle eines Personenschadens, der im schlimmsten Fall eine Berufsunfähigkeit nach sich zieht, können schnell höhere Millionenbeträge verhandelt werden. Versicherungssummen von mindestens 60 Mio. können sinnvoll sein. 
  • Das Führen und Reiten des Pferdes ohne Zaumzeug und Sattel: viele Reiter träumen von einem unbeschwerten Verhältnis zu ihrem Tier und gerne wird dann auch mal schnell ohne Sattel sich auf das brave Tier gesetzt oder auch nur am Halfter oder Halsring geritten – doch Vorsicht! Häufig ist dies nicht versichert! Viele Versicherungen versichern ebenfalls nicht das Führen ohne Zaumzeug – doch mal ehrlich, wer führt sein Pferd aus der Box oder auf die Koppel mit Zaumzeug? Wohl kaum jemand, deshalb gilt hier: es muss explizit erwähnt werden. 
  • (Un-)gewollter Deckakt: egal ob für Hengst- oder Stutenbesitzer – dieser Paragraph kann äußerst wichtig werden, wenn das geliebte Tier einem ungewollten Deckakt unterzogen wird, denn auch ein solcher „Schaden“ kann schnell sehr teuer werden und Tierärzte etc. bezahlt werden. Hinzu kommt dass in einem solchen Falle die Nachkömmlinge bis zu einem festgelegten Alter automatisch mitversichert sind.
  • Flurschäden: das Pferd springt beim Ausritt oder beim Spazieren gehen zur Seite und landet im Acker des Bauers, dieser hat diesen jedoch gerade erst frisch bestellt und ist außer sich vor Wut – was nun? Hier greift ebenfalls die Haftpflichtversicherung und kann im Falle eines Schadensanspruches den Wert dem Bauern ersetzen.
  • Mietschäden: schnell ist es passiert, das Pferd tritt verärgert gegen seine Boxenwand und ein Brett ist durch oder es hat den Zaun der Weide umgerissen, da das Gras auf der anderen Seite viel saftiger ist! Ärgerlich, aber passiert leider viel zu häufig und nun kommt der Pensionsbetreiber mit einer netten Rechnung auf einen zu und möchte selbstverständlich den Schaden ersetzt haben – kein Problem, wenn man eine Pferdehaftpflichtversicherung hat! 

Ist ein Abschluss mit Selbstbehalt sinnvoll? 

Häufig sind Versicherungen teuer und ein Abschluss mit Selbstbeteiligung kann den monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Beitrag verringern. Doch Vorsicht, teils ist dies nur Augenwischerei, denn im Ernstfall muss die Selbstbeteiligung bei jedem Schadensfall neu zusätzlich gezahlt werden. Hinzu kommt, dass wenn ein Versicherungsvergehen unterhalb der Selbstbehaltssumme liegt, zahlt die Versicherung nicht. Jeder sollte also für sich selbst entscheiden, ob er lieber in den zu zahlenden Raten einen höheren Beitrag einkalkuliert oder im Falle eines Schadens mit der Selbstbeteiligung rechnen muss. 

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